← Alle Artikel

Mietwohnung Endreinigung: Pflichten, Kosten und worauf Sie achten müssen

Wer muss die Endreinigung bei Auszug bezahlen? Was sagt das BGB? Eine rechtliche Übersicht und praktische Checkliste für Mieter und Vermieter.

Der Mietvertrag ist gekündigt, die neue Wohnung wartet. Nur die alte Wohnung steht noch — leer, aber nicht zwingend sauber. Was viele Mieter unter Zeitdruck unterschätzen: Die Endreinigung kann je nach Mietvertrag, Zustand und Art der Übergabe schnell mehrere hundert Euro Streitwert erreichen.

Dieser Beitrag erklärt, wer für die Endreinigung verantwortlich ist, was „besenrein” wirklich bedeutet und wann sich der Auftrag an eine Reinigungsfirma lohnt.

Was sagt das Gesetz?

Grundsätzlich gilt nach § 538 BGB: Mieter sind verpflichtet, die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Was das konkret heißt, hängt vom Mietvertrag ab — aber die Rechtsprechung hat klare Linien:

  • „Besenrein” ist der Mindeststandard (BGH VIII ZR 167/97). Das bedeutet: grobe Verschmutzungen entfernt, Boden gefegt, keine Möbel, kein Müll. Aber: keine Grundreinigung, kein Fensterputzen, keine Sanitärtiefenreinigung.
  • „Vollständig gereinigt” geht weiter. Wenn Ihr Mietvertrag diese Formulierung enthält oder eine Endreinigungs­klausel vorsieht, sind Sie zur professionellen Reinigung verpflichtet — solange die Klausel rechtswirksam ist.
  • Schönheits­reparaturen sind nicht Teil der Endreinigung. Sie sind ein separates Thema (Streichen, Tapezieren) und unterliegen eigenen Regelungen.

„Besenrein” — was ist konkret gemeint?

Nach gängiger Rechtsprechung umfasst „besenrein”:

  • ✅ Bodenflächen kehren und groben Schmutz entfernen
  • ✅ Möbel und persönliche Gegenstände vollständig entfernen
  • ✅ Müll entsorgen, Keller und Dachboden räumen
  • ✅ Grobe Verschmutzungen (z. B. verschüttete Flüssigkeiten) wischen
  • Nicht Fenster putzen
  • Nicht Sanitär­tiefenreinigung
  • Nicht Backofen oder Kühlschrank tiefenreinigen
  • Nicht Teppich­shampoonierung

Wer eine Wohnung besenrein übergibt und den Mietvertrag korrekt einhält, hat keine rechtliche Pflicht zur Komplett­reinigung.

Wann ist eine professionelle Endreinigung trotzdem sinnvoll?

Auch wenn Sie rechtlich nicht müssen — eine Profi-Endreinigung lohnt sich oft aus drei Gründen:

1. Vermeidung von Rückzahlungs­streit bei der Kaution

Vermieter ziehen häufig Reinigungs­kosten von der Kaution ab, wenn die Wohnung „nicht ordentlich” wirkt. Eine dokumentierte Profi-Reinigung vor der Übergabe — idealerweise mit Rechnung — entzieht jeder solchen Forderung die Grundlage.

2. Zeitersparnis bei Doppel-Belastung

Wer parallel zur neuen Wohnung packt, einzieht und arbeitet, hat keine Zeit für 12 Stunden Endreinigung. 250–450 € für eine Reinigungsfirma sind oft günstiger als drei Tage Urlaub zu opfern.

3. Pflichtklausel im Mietvertrag

Manche Mietverträge enthalten wirksame Endreinigungs­klauseln. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Klausel rechtswirksam ist, lassen Sie sich beraten — eine Profi-Reinigung mit Beleg ist meist die wirtschaftlichere Wahl.

Die Endreinigungs-Checkliste

Wenn Sie selbst reinigen oder den Auftrag prüfen wollen, hier die vollständige Checkliste:

Räume allgemein:

  • Böden saugen, wischen
  • Wände auf Flecken prüfen, ggf. punktuell reinigen
  • Fußleisten abwischen
  • Türen und Türrahmen reinigen
  • Steckdosen, Schalter, Klingelanlage

Fenster:

  • Glasflächen innen und außen
  • Fensterrahmen
  • Fensterbänke
  • Rolladenkasten und Lamellen

Sanitärbereich:

  • WC entkalken und desinfizieren
  • Waschbecken, Armaturen, Spiegel
  • Dusche / Badewanne — Silikonfugen prüfen
  • Fliesen und Bodenfugen
  • Lüftungsgitter

Küche:

  • Backofen — innen
  • Herd, Cerankochfeld, Dunst­abzugshaube + Filter
  • Kühlschrank + Gefrierfach (abtauen, reinigen)
  • Spüle + Armatur
  • Schränke und Schubladen — innen und außen
  • Fliesenspiegel

Sonstiges:

  • Keller- und Dachboden­abteil
  • Balkon / Terrasse
  • Heizkörper
  • Müll vollständig entsorgt

Was kostet eine Endreinigung in Koblenz und Umgebung?

Richtwerte für eine professionelle Endreinigung in der Mosel-Region:

WohnungsgrößeEndreinigung „besenrein”Voll­reinigung
1-Zimmer (35 m²)120–180 €250–350 €
2-Zimmer (55 m²)180–260 €350–450 €
3-Zimmer (80 m²)240–340 €450–600 €
4-Zimmer (110 m²)320–450 €600–820 €

Die Spanne hängt vom Verschmutzungs­grad, dem Bodenbelag und der gewünschten Tiefe ab. Eine kostenlose Vor-Ort-Besichtigung sollte zum Standard­angebot gehören.

Tipp: Übergabeprotokoll fotografieren

Egal ob Sie selbst reinigen oder eine Firma beauftragen: Dokumentieren Sie die saubere Wohnung mit Fotos und Datum, bevor Sie die Schlüssel übergeben. Idealerweise:

  • Fotos von jedem Raum
  • Detail­aufnahmen von kritischen Stellen (Backofen, Sanitär, Fenster)
  • Foto vom Zählerstand
  • Schriftliches Übergabe­protokoll mit Unterschrift

So sind Sie für etwaige spätere Forderungen abgesichert.

Diamant Clean — Endreinigung in Koblenz, Mayen und Winningen

Wir übernehmen Endreinigungen für Privatpersonen und Hausverwaltungen in der gesamten Mosel-Region:

  • Festpreis-Angebot nach kostenloser Vor-Ort-Besichtigung
  • Dokumentation des Ausgangs­zustands und der erbrachten Leistung
  • Rechnung für Ihre Unterlagen (rechtssicher gegenüber Vermieter / Hausverwaltung)
  • Nachbesserung kostenfrei innerhalb von 24 Stunden, falls etwas übersehen wurde

Jetzt unverbindlich anfragen — wir antworten innerhalb von 24 Stunden.

Fazit

Die Endreinigung einer Mietwohnung ist nicht so eindeutig geregelt, wie viele denken. „Besenrein” reicht oft — aber bei strittigen Klauseln, kurzfristigen Auszügen oder hoher Kautions­summe lohnt sich die professionelle Reinigung. Mit einem klaren Festpreis und einer Rechnung haben Sie ein Dokument in der Hand, das jede Diskussion bei der Übergabe sofort beendet.